Alle Arzneimittel verfügbar: Darm- und Leber-Patienten sind ausreichend versorgt

„Arzneimittelversorgung in Deutschland ist mitunter ein Problem“, sagt Dr. Petra Jessen. Zugleich gibt die Sprecherin der niedergelassenen Magen-Darm-Ärzte aber auch Entwarnung: „Die medikamentöse Versorgung von Patienten mit Darm- und Lebererkrankungen ist geregelt und zurzeit nicht in Frage gestellt. Dazu tragen auch Sondervereinbarungen mit Krankenkassen bei.“Logo Magen-Darm-Ärzte

Es sind nicht nur gelegentliche Versorgungsengpässe, die Therapien insbesondere von chronisch kranken Menschen immer wieder beeinträchtigen. „Gerade wir Magen-Darm-Ärzte sind immer wieder damit konfrontiert, dass insbesondere neue innovative Medikamente für oft schwer erkrankte Patienten aus politischen, bürokratischen und vor allem pekuniären Gründen limitiert werden und obwohl verfügbar nicht zum Wohle der Betroffenen eingesetzt werden können“, berichtet Dr. Jessen.

Zum einen werden die – in der Regel hohen – Kosten für neu zugelassene Arzneimittel nicht unmittelbar von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. „Es gibt Übergangsphasen, in denen über den Sinn der Verordnung zwischen Ärzten und Krankenkassen verhandelt wird, in die wir aber als behandelnde niedergelassene Magen-Darm-Ärzte nur ganz am Rande eingebunden werden. Zuletzt war dies bei der Einführung der so erfolgreichen neuen Wirkstoffe zur Behandlung von Hepatitis C-Patienten der Fall. Für uns Ärzte sind das Hängepartien, in denen wir ständig von Regressen bedroht sind.“

Zum anderen mischen Politik und Krankenkassen mit, sobald generische oder Wirkstoff-ähnliche Präparate zu geringeren Preisen auf den Markt kommen. „Wir kennen das von den modernen CED-Medikamenten, wo Umstellungen zunächst ohne medizinischen Sachverstand und Berücksichtigung individueller Umstände an Apotheker delegiert werden sollten“, so Dr. Jessen. „Hier ist es allerdings wenigstens mit einigen Krankenkassen gelungen, Sonderregelungen zu treffen, in denen eine abgestimmte Medikamentenverordnung mit Qualitätsverbesserungen in der Versorgung von CED-Patienten vereinbart worden sind. Wir würden uns wünschen, dass diese vom Gesetzgeber vorgesehene Möglichkeit der Sondervereinbarungen viel häufiger zum Einsatz kommt, um die nicht selten eher unbefriedigende Versorgungssituation von chronisch kranken Menschen abseits von gesetzgeberischen Prozessen in gemeinsamer Verantwortung mit den Krankenkassen regeln zu können.“

Quelle: www.magen-darm-aerzte.de